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Britische Soldaten töten Zivilisten ohne Notwehr

Bericht von AI:
Berlin, 11. Mai 2004 - Britische Soldaten haben Zivilisten im Südirak
erschossen, ohne dass sie unmittelbar bedroht waren. Unter den Opfern
auch ein achtjähriges Kind sowie ein Gast einer Hochzeitszeremonie.
Zahlreiche dieser Vorfälle sind nicht untersucht worden. In den
Fällen, in denen die britische Militärpolizei Untersuchungen vornahm,
erhielten die Angehörigen der Opfer keine oder ungenügende
Informationen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, den amnesty
international heute veröffentlicht.

Der Bericht basiert auf Untersuchungen einer ai-Delegation im Südirak
im Februar und März diesen Jahres. Die ai-Mitarbeiter befragten
Angehörige der Opfer, Augenzeugen der Erschießungen, irakische
Polizisten und Vertreter der irakischen Übergangsregierung. „Es
reicht nicht, dass die britische Armee interne Untersuchung
durchführt, wenn Personen getötet worden sind“, sagte die
Irak-Expertin der deutschen ai-Sektion Ruth Jüttner. „Wir fordern in
allen Fällen eine umfassende, unparteiische und von einer zivilen
Instanz durchgeführte Untersuchung.“

Die achtjährige Hanan Saleh Matrud wurde im August 2003 durch einen
Soldaten des King’s Regiments erschossen. Ein Augenzeuge widerspricht
der Version der britischen Armee, wonach das Mädchen zufällig durch
einen Warnschuss getroffen worden sei. Er erklärte gegenüber ai, dass
der Soldat aus ungefähr 60 Metern Entfernung auf das Mädchen zielte
und dann einen Schuss auf sie abgab.

Im Januar dieses Jahres wurde dem 22-jährigen Ghanem Kadhem Kati‘ vor
seiner Haustür in den Rücken geschossen. Britische Soldaten gaben aus
gut 50 Metern Entfernung fünf Schüsse auf den unbewaffneten Mann ab.
Sie reagierten auf Schüsse, die Teilnehmer einer Hochzeitsfeier in
die Luft abgegeben hatten. Die Soldaten schossen, obwohl ein Nachbar
sie darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es sich bei den Schüssen um
Freudenschüsse gehandelt habe. Die britische Militärpolizei hat eine
Untersuchung eingeleitet. Die Angehörigen des Toten sind bisher nicht
informiert worden, wie sie eine Entschädigung geltend machen können.

Der Bericht dokumentiert auch Tötungen aus politischen oder
„moralischen“ Gründen durch bewaffnete Gruppen im britisch
kontrollierten Süden des Irak. ai begrüßt die Anstrengungen
Großbritanniens und anderer Regierungen, die irakischen Polizeikräfte
zu stärken. Die irakische Polizei muss aber bereit sein, in allen
Fällen von Gesetzesverletzungen aktiv zu werden. Bisher wurde keine
einzige Untersuchung in Fällen von politischem Mord eingeleitet..

Den 31-seitigen Bericht „Iraq: Killings of civilians in Basra and
al-Almara“ finden Sie unter:
http://web.amnesty.org/library/index/engmde140072004



Für Nachfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die
ai-Pressestelle, Meike Zoega oder Dawid D. Bartelt, Tel. 030 -
420248-306, E-mail: presse@amnesty.de

http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/D701EC78E4951382C1256E91002A03E1?Open

Malaysia

ai: Ex-Vizepremier Anwar Ibrahim muss sofort freikommen!

Berlin, 10. Mai 2004 - amnesty international fordert die Regierung
Malaysias auf, den ehemaligen Vizepremierminister Anwar Ibrahim
unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Heute entscheidet das
Bundesgericht in Kuala Lumpur in letzter Instanz über die
Begnadigung.  In einem unfairen Gerichtsverfahren war Anwar 1999
wegen Korruption und im folgenden Jahr wegen angeblicher
homosexueller Beziehungen zu insgesamt 15 Jahren Haft verurteilt
worden. ai hat Anwar als gewaltlosen politischen Gefangenen anerkannt.

„Die Verurteilungen waren politisch motiviert. Der damalige
Premierminister Mahathir Mohamed hat seinen stärksten Konkurrenten
auf diese Weise außer Gefecht gesetzt“, sagte der Malaysia- Experte
von ai, Andreas Fulda. Anwar gilt als Symbolfigur der
Reformasi-Bewegung, die sich für eine Demokratisierung und für
wirtschaftliche Öffnung des Landes einsetzt. Seine Kritik am
autokratischen Regierungsstil Mahathirs kostete Anwar 1998 seine
Position als stellvertretender Premierminister und Finanzminister
Malaysias.  Unmittelbar nach seiner Entlassung wurde Anwar am 20.
September 1998 auf Grundlage des Internen Sicherheitsgesetzes
verhaftet. Dieses Gesetz ermöglicht die Inhaftierung von verdächtigen
Personen ohne richterliche Überprüfung. Seit der Verhaftung gehen
Behörden auch massiv gegen Anwars Anhänger und Rechtsanwälte vor.

Anwar befindet sich seitdem in Einzelhaft. Es liegen Berichte über
Misshandlungen vor. Anwars Gesundheitszustand hat sich in der Haft
sehr verschlechtert und er benötigt dringend medizinische Hilfe. Eine
Freilassung gegen Kaution wurde bisher abgelehnt. Anwars politischer
Gegner Mahathir hat im Oktober 2003 sein Amt an Abdullah Badawi
abgetreten. Ob dieser Machtwechsel heute eine faire Verhandlung
begünstigt, ist allerdings fraglich.


Für Nachfragen und Interviewwünsche wenden Sie sich bitte an die
ai-Pressestelle, Meike Zoega oder Dawid D. Bartelt, Tel. 030 -
420248-306, E-mail: presse@amnesty.de

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VOILA_REP_ID=C12570BF:003747C3