Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com Opferschutz vor Täterschutz (231) / mGGp - für eine menschliche Gesellschaft
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Opferschutz vor Täterschutz (231)

In unserer heutigen Gesellschaft ist es inzwischen so, dass dem Täter wesentlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird als dem Opfer. Während in unserer Rechtssprechung gegenüber dem Täter alle möglichen strafmildernden Argumente zugute kommen (...Täter ist als Jugendlicher selbst sexuelles Opfer geworden ...) , während der Täter Geld für seine Lebensgeschichte bzw. für seine Tatschilderung bekommt, bleibt das Opfer auf der Strecke; d.h. das Opfer hat oftmals lebenslang darunter zu leiden. Für die Resozialisierung eines Täters wird sehr viel Geld ausgegeben; für die Behandlung der Opfer ungleich weniger; es ist sogar so, dass sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen (Zuzahlung bei Behandlungskosten, Fahrtkosten etc).
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