Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com Schuldprinzip ausweiten (222) / mGGp - für eine menschliche Gesellschaft
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Schuldprinzip ausweiten (222)

Ein Mann schaut im Kino einen harten Pornofilm an; danach vergewaltigt er ein 10 jähriges Kind, steckt es lebendig in einen Koffer und wirft den Koffer in einen Fluss. Das Kinder ertrinkt. So geschehen vor einigen Jahren in einer Kleinstadt im Allgäu. Weder der Kinobesitzer noch der Sexfilmproduzent hatten Konsequenzen zu tragen. Dies ist ungerecht, denn durch ihre Gier (Geld bzw. Sex) haben sie den Täter zu seiner Tat animiert. Würde das Gesetz dem Kinobesitzer bzw. Sexfilmproduzent eine Teilschuld einräumen, könnten wir sicherlich einen “Reinigungseffekt” erreichen, der letztendlich viel Unheil verhindern könnte.

Ein Videoproduzent, der Horrorfilme erstellt und auf den Markt bringt, ein Computerspielproduzent, der die Tötung von Menschen als legales Mittel zur Lösung einer Aufgabe stellt, haben eines gemeinsam: Die Hemmschwelle für eine Gewalttat wird heruntergesetzt. Im Falle einer Straftat, die letztendlich durch solche Filme / Computerspiele ausgelöst werden, müsste der Gesetzgeber eine Regelung finden, wonach die Produzenten mit einer gerichtlichen Verurteilung rechnen müssen.
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