Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com Parteistiftungen (0318) / mGGp - für eine menschliche Gesellschaft
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Parteistiftungen (0318)

Parteistiftungen sind für die Parteien im wesentlichen Geldbeschaffungsinstitutionen. Einerseits erhalten Stiftungen aus dem Bundeshaushalt jährliche Zuwendungen in Millionenhöhe (1993 644,97 Millionen Mark), die nicht gerechtfertigt sind, anderseits bedienen sich Parteistiftungen gültiger Gesetze und fungieren als sog. “Geldwäscheeinrichtungen ”, indem Personen / Firmen Spenden an Parteistiftungen (absetzbar) überweisen; über die weitere Verwendung des Geldes ist keinerlei Rechenschaft abzulegen. Es liegt nahe, dass über diesen Weg die Politik käuflich wird.
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