Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com Besuch eines Unfallkrankenhauses (0113-2) / mGGp - für eine menschliche Gesellschaft
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Besuch eines Unfallkrankenhauses (0113-2)

Sicherlich muss nicht jeder Führerscheinneuling einen Besuch im Unfallkrankenhaus machen. Während der Fahrausbildung sollte zumindest mittels eines Filmbericht, -gedreht in einem Unfallkrankenhaus- auf die möglichen Gefahren/Risiken von unbeherrschtem Führen eines Fahrzeuges hingewiesen werden. Fahrschüler, bei denen der Fahrlehrer den Eindruck hat, dass der Prüfling zwar das Fahrzeug ordnungsgemäß führen, aber nicht die „geistige Reife“ hat bzw. für Nichteinsichtige (Folgetäter) müsste allerdings der Besuch (oder aber die Mitarbeit ) eines Unfallkrankenhauses mit Gesprächen Verletzter zur Bedingung gemacht werden. Bringt auch diese Maßnahme keinen Erfolg, kann nur noch die Nichtausstellung bzw. Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen.
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